Im Zusammenhang mit Immobilien kann es zu vielschichtigen rechtlichen Problematiken kommen, die erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für die Beteiligten haben können.
Wir beraten und vertreten Sie durch einen spezialisierten Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in allen Fragen rund um die Immobilie.
Hierzu gehören z.B. Abnahme, Mängel/Gewährleistung, Zahlungs- und Honoraransprüche, Bürgschaft, Kündigung, Fristen, Vertragsstrafe, Verjährung, DIN-Normen, BGB-/VOB/B-Vertrag, Vertragsgestaltung, Beweissicherung, aber auch Fragen zur Beantragung einer Baugenehmigung, Abschluss eines Bauvertrages, die Fertigstellung eines Bauvorhabens, oder Erwerb, Veräußerung oder Vermietung von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen.
Ob Bauherren, Architekten, Bauunternehmer oder Bauträger und Handwerker, wir stehen Ihnen in allen im Zusammenhang mit Immobilien entstehenden öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung.